Allgemeine Steuerberatung

Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über unser Dienstleistungsangebot verschaffen. Aufgrund der Vielfältigkeit der Themengebiete finden Sie hier lediglich die Schwerpunkte unserer Tätigkeiten. Wenn Sie also eine Dienstleistung vermissen, sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne ausführlich über unser Angebot.

Das deutsche Steuerrecht ist komplex, unübersichtlich und laufend im Wandel. Umso höher ist der Anspruch an eine optimierte und individuelle Steuergestaltung, die eine permanente Entwicklung des Steuerrechts berücksichtigt.

Darauf aufbauend haben wir geeignete Maßnahmen entwickelt, um Ihnen die entsprechenden Empfehlungen zur Steueroptimierung zu geben.

Wir bieten Ihnen neben den Basis-Dienstleistungen, wie die Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, auch die Nachfolgeplanung und Durchsetzungsberatung an. Bei der Durchsetzungsberatung sind wir Ihnen gern behilflich, wenn steuerliche Tatbestände beispielsweise aufgrund von Betriebsprüfung nicht in Ihrem Sinne umgesetzt wurden. Angrenzend an die Steuerberatung bieten wir Ihnen auch die Unternehmensberatung an, bei der wir Sie sicher an Ihr Ziel führen.

Die Finanzbuchhaltung umfasst neben der Verbuchung der lfd. Geschäftsvorfälle auch die Ermittlung und Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Ziel der lfd. Finanzbuchhaltung sollte es sein, dass Ihnen eine aussagekräftige Auswertung erstellt wird, die Sie zur Unternehmensführung verwenden können. Hierzu bedienen wir uns angrenzend an die aktuellen Branchenkennzahlen auch den individuellen Auswertungen. Bei der Einführung einer Kostenrechnung sind wir Ihnen auch gern behilflich.

Weiterhin bieten wir Ihnen die digitale Buchführung der DATEV (Unternehmen online) an. Auf dieser Grundlage ist es möglich, dass tagesaktuell die entsprechenden Belege erfasst werden und wir Sie bei der Erstellung von Offenen-Posten-Listen, dem Zahlungsverkehr sowie dem Mahnwesen lfd. unterstützen können.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung erstellen wir für jegliche Branchen. Zudem wenden wir sicher die aktuellen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien an. Die Besonderheiten im Baugewerbe oder im Bergbau unter Tage sind uns zudem bekannt. Die Vertretung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen runden diese Dienstleistung ab.
Die Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht sowie die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen wir für unsere Mandanten im jährlichen Turnus. Neben diesen Jahresabschlüssen werden in der Regel noch Erläuterungsberichte für die Finanzverwaltung und die Banken erstellt. Diese Erläuterungsberichte haben bei der Finanzverwaltung das Ziel, dass Rückfragen und ggf. Betriebsprüfungen durch vorherige Klärung von bestimmten Sachverhalten vermieden werden. Zudem kann durch einen Erläuterungsbericht auch das Rating bei der Bank optimiert werden.

Sonderformen der Jahresabschlüsse, wie Zwischenabschlüsse, Auseinandersetzungs-, Umwandlungs- und Liquidationsbilanzen, gehören ebenfalls zu unseren Dienstleistungen.

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei der Veröffentlichung bzw. Hinterlegung Ihrer Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger behilflich.

Steuererklärungen erstellen wir sowohl für Gewerbetreibende, Freiberufler und juristische Personen. Hierbei unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Einkommen-, Gewerbe-, Umsatz-, und Körperschafsteuererklärungen. Im Rahmen der Bearbeitung wenden wir die jeweils aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung an. Nur so können wir Handlungsspielräume erkennen und sicher anwenden.

Die Prüfung der Steuerbescheide sowie die Begleitung eines evtl. Rechtsbehelfsverfahrens umfassen außerdem diese Dienstleistung.

Die Komplexität des deutschen Steuerrechts macht es erforderlich, dass nur eine aktive Steuerberatung zur Optimierung und Gestaltung herangezogen werden kann. Eine lfd. Analyse Ihrer aktuellen Zahlen hat dabei eine besondere Bedeutung. Unter Beachtung der aktuellen Lage und Ihrer Ziele in den nächsten Jahren können wir eine Steueroptimierung bzw. -gestaltung anwenden.
Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden und bei Klageverfahren vor den Finanzgerichten stehen wir Ihnen zur Seite. Gerade im Rahmen von Betriebsprüfungen entstehen häufig strittige Sachverhalte, bei denen die Durchsetzung erst im Einspruchs- oder Klageverfahren möglich ist.
Die Nachfolgeplanung ist sowohl bei Unternehmensvermögen als auch bei umfangreichem Privat­vermögen von hoher Gewichtigkeit, wenn das Vermögen in der Familie bleiben soll oder an einen Nachfolger übergeben wird. Nur durch eine ganzheitliche Planung können Steueroptimierungen aufgezeigt und angewandt werden.

Wir beraten Sie gern!